
Leistungen
Barrierereduzierung und altersgerechtes Bauen
Über Zuschüsse die KfW-Bank, Förderprogramme der Länder und Kommunen sowie Krankenkassen, Sozial- und Rentenversicherungsträger finden wir einen Weg, die Ausgaben für Sie auf ein Minimum zu senken. Wo und welche Zuschüsse für ein barrierereduzierung oder altersgerechtes Bad zu beantragen sind, erläutern wir gerne mit Ihnen persönlich anhand einer auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten Föderprogramme.
Fachgerechte Umbaumaßnahmen können von erfahrenen Handwerksbetrieben innerhalb kürzester Zeit, je nach Aufwand und Umfang umgesetzt werden.
Der Umbau von Badewanne zur Großraumdusche dauert nur wenige Tage. Ein altersgerechtes oder behindertengerechtes Bad muss heutzutage keine biedere Nasszelle mehr sein. Vom funktionalen Gästebad bis hin zu mordern Badezimmer.
Davon profitieren alle Altersgruppe !
Es ermöglicht älteren Menschen einen möglichst langen Verbleib in der gewohnten Umgebung.
Barriere im Wohnungsbestand reduziert und die Sicherheit erhöht werden.
Wer kann Anträge stellen?
Natürliche Personen als:
– Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal 2 Wohneinheiten
– Ersterwerber von neu sanierten Ein- und Zweifamilienhäusern mit maximal 2 Wohneinheiten oder Eigentumswohnungen (weitere Erläuterungen siehe unter Antragstellung)
– Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften bei Vorhaben am Sondereigentum
– Wohnungseigentümergemeinschaften bei gemeinschaftlichen Vorhaben (siehe unter „Wie erfolgt die Antragstellung?“).
– Eine Modernisierungsvereinbarung zwischen Vermieter und Mieter nach § 554 a BGB zur Barrierefreiheit wird empfohlen.
Zu allen Fördermöglichkeiten sind wir Ihr Ansprechpartner