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Sanierungsfahrplan

Sanierungsfahrplan

die in die Jahre gekommenen Gebäude effizient modernisieren und somit steigern Sie nicht nur den Wohnkomfort sondern auch den Wert der Immobilie. Seit Juli 2015 müssen Eigentümer von Bestandsgebäuden bei Austausch einer zentralen Heizungsanlage gegenüber den Behörden den Nachweis erbringen, dass min. 15% des jährlichen Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien gedeckt wird.
Diese Pflicht gilt ab Juli auch für Nichtwohngebäude! Zur Erfüllung gibt es je nach Gebäude mehrere Möglichkeiten und Kombinationen. Ich berate Sie umfassenden zu den verschiedenen Erfüllungsoptionen.
Ein Sanierungsfahrplan ist eine Art stark verkürzte BAFA-Energieberatung, ein kurzer schriftlicher Bericht (ca. 6 Seiten). Dieser gibt allgemeine Hinweise, zeigt kurz den energetischen Ist-Zustand eines Gebäudes auf und gibt Sanierungshinweise. Diese sind in eine sinnvolle Reihenfolge gebracht werden detailliert mit Fördergeldern und Hinweisen sowie Wirtschaftlichkeit erläutert.